Scheidung #Harburg informiert: Lebenslanger nachehelicher Unterhaltsanspruch nach 30 Ehejahren möglich
Nach einer Ehescheidung gilt der Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit: Grundsätzlich ist jeder der ehemaligen Ehegatten für seinen Unterhalt selbst verantwortlich. Unter Umständen kann es nach einer Scheidung für ein bestimmten Zeitraum (eben befristet) noch Unterhaltsansprüche geben. Seltener sind die Fälle, in denen die Gerichte sogar eine Befristung ablehnen mit der Folge, dass es einen dauerhaften Unterhaltspruch … Weiterlesen