Kanzlei Recht am Ring aus Hamburg Harburg informiert aus dem Familienrecht:
“Das Wechselmodell – „eine Woche bei Mama, eine Woche bei Papa“
Die Kanzlei Recht am Ring hat schon mehrfach über Fragen zum Thema Umgangsrecht berichtet. In letzter Zeit ist eine Diskussion über die sog. paritätische Doppelresidenz oder einfacher das sog. Wechselmodell entstanden, wonach die beiden getrennten bzw. geschiedenen Elternteile die Betreuung des gemeinsamen Kindes vollständig untereinander aufteilen. Doch welche Vor- und Nachteile könnte das Wechselmodell mit sich bringen?
Vorteile des Wechselmodells
Ein großer Vorteil des Wechselmodells könnte die Beseitigung nach aktueller Rechtslage bestehender Ungerechtigkeiten sein. So trifft das nicht in einem Haushalt mit dem Kind lebende Elternteil dieses selbst bei gemeinsamen Sorgerecht häufig nur an den Wochenenden, wenn nicht seltener. Das Modell „eine Woche Mama, eine Woche Papa“ könnte diesem Missstand abhelfen. Auch hat das getrenntlebende Elternteil für das Kind in der Regel Unterhaltszahlungen zu leisten. Kosten, die ihm z.B. durch Ausflüge oder Urlaube mit dem Kind entstehen, werden auf die Unterhaltsverpflichtungen nicht angerechnet. Bei Vereinbarung eines Wechselmodells verringern sich die Unterhaltsverpflichtungen. Hierdurch könnten nicht nur finanzielle Ungerechtigkeiten behoben werden, auch Streitereien um verspätete Unterhaltszahlungen könnten der Vergangenheit angehören.
Nachteile des Wechselmodells
Allerdings muss auch bei Vereinbarung des Wechselmodells das Wohl des Kindes im Vordergrund stehen. Daher müssten beide Elternteile eine kindgerechte, familiäre Infrastruktur zur Verfügung stellen. Das könnten sich einkommensschwache Eltern möglicherweise selbst dann nicht leisten, wenn sich die Unterhaltszahlungen für das gemeinsame Kind aufgrund des Wechselmodells verringerten. Auch könnte das Pendeln zwischen zwei Haushalten zeitraubend und stressfördernd werden, weshalb Kritiker des Wechselmodells dieses nur unter Gutverdienern in Großstädten für praktikabel halten. Einige Experten betonen außerdem, dass ein fixer Lebensmittelpunkt für die Entwicklung des Kindes von maßgeblicher Bedeutung sei, was aber nicht unumstritten ist.
Es bleibt abzuwarten, ob sich das Wechselmodell in Zukunft durchsetzen wird. Sollten Sie weitere Fragen hierzu oder einem anderen Thema aus dem Familienrecht haben, stehen Ihnen die Rechtsanwältinnen von der Kanzlei Recht am Ring aus Harburg gerne zur Verfügung.
Das kann ja nur klappen wenn die Eltern sich verstehen, trotz der Trennung. Ansonsten sehe ich da Schwarz. Ich hätte mir das nicht mal annähernd vorstellen können.