Jedes Paar regelt seine Angelegenheiten selbst nach den eigenen Vorstellungen; manche wollen heiraten, manche nicht, manche führen gemeinsame Konten, manche haushalten separat. Was bei sehr vielen Paaren aber doch übereinstimmt, ist, dass sich die Frau deutlich mehr um Haushalt und die Kinder kümmert als der Mann und dafür beruflich zurücksteckt.
Eine Finanzexpertin erklärt nun, was auch wir in der Kanzlei Recht am Ring den meisten Frauen, aber im umgekehrten Fall auch Männern raten: Vorsorge und Absicherung sind in jeder Partnerschaft essentiell, um Unabhängigkeit zu garantieren.
Besonders zum Tragen kommen diese Punkte in Beziehungen, in denen nicht geheiratet wird und ein Partner haushalts- oder kinderbedingt länger nicht oder nur wenig berufstätig ist. Ein Partner verdient also weiter Geld, zahlt in die Rentenkasse ein und erarbeitet sich ggf. etwas Vermögen, während der andere Partner dies nicht kann. Für die Dauer dieser Beziehung mag das auch gut gehen, weil der arbeitende Partner das verdiente Geld mit dem anderen Partner teilt. Sobald die Partner sich jedoch trennen, kann der arbeitende Partner sein Geld, Vermögen und seine Rentenansprüche komplett behalten.
Der Partner, der bis dahin wenig oder nicht gearbeitet hat, hat unter Umständen große Probleme, wieder in eine vollschichtige Tätigkeit einzusteigen, hat keinen Unterhaltsanspruch gegen den Ex-Partner, keinen Anspruch auf das während der Beziehung Ersparte und am Ende der Berufstätigkeit einen deutlich geschmälerten Rentenanspruch, weil er viele Jahre keine Beiträge in die Rentenkasse geleistet hat.
Auf den ersten Blick mag es fair klingen, dass jeder das behält, was er sich erarbeitet hat. Typischerweise hat aber auch der nicht arbeitende Partner diese Vorteile mit erarbeitet, nämlich dadurch, dass er dem anderen während der Beziehung den Rücken freigehalten hat, den Haushalt geschmissen und die Kinder erzogen hat. Ohne diese Beiträge des nicht arbeitenden Partners wären auch die Leistungen des arbeitenden Partners so nicht möglich gewesen.
Deshalb sieht das Familienrecht im Falle einer Ehescheidung unter Umständen den Ehegattenunterhalt, jedenfalls aber den Zugewinn- und Versorgungsausgleich vor. Mit dem Zugewinnausgleich wird alles Vermögen, welches die beiden Partner während der Ehe erwirtschaftet haben, hälftig aufgeteilt.
Alles, was die beiden schon vor der Ehe hatten, spielt hierbei keine Rolle.
Im Versorgungsausgleich werden die Rentenansprüche, die die Partner während der Ehe erworben haben, hälftig geteilt.
Sind die Beteiligten nicht verheiratet, müssten diese oder ähnliche Ausgleichsmechanismen mittels eines Partnervertrags vereinbart werden, ansonsten geht eine Partei leer aus.
Warum aber auch für Verheiratete, für die diese Ausgleichsmechanismen schon gelten, die sogenannte Versorgerehe durchaus Armutsrisiken mit sich bringt, können Sie hier weiterlesen: Wenn sie Beratung zu den Themen Partnervertrag, Ehevertrag, oder sonstigem Familienrecht wünschen, sind wir von der Kanzlei Recht am Ring in Hamburg-Harburg gern für Sie da.