Die EU hat die Möglichkeit geschaffen, dass binationale Ehepaare künftig entscheiden können, nach welchem nationalem Recht ihre Regelung von Trennung und Scheidung erfolgen soll. Der Ratsbeschluss über die Ermächtigung zu einer Verstärkten Zusammenarbeit wurde von den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten am 12. Juli 2010 angenommen (IP/10/917). Die 14 teilnehmenden Länder (Belgien, Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Italien, Lettland, Luxemburg, Malta, Österreich, Portugal, Rumänien, Slowenien, Spanien und Ungarn) werden jetzt über den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung mit ausführlichen Vorschriften für die Scheidung von gemischtnationalen Ehen verhandeln und abstimmen. Die 14 Länder müssen die Verordnung einstimmig beschließen und das Europäische Parlament konsultieren, bevor sie in Kraft treten kann.