Bezugsberechtigung für die Lebensversicherung nach Scheidung: Eine Scheidung ändert per se an einer einmal gegenüber der Lebensversicherung erklärten Bezugsberechtigung des nunmehr geschiedenen Ehegatten nichts:
Eine geschiedene Frau verliert nicht zwangsläufig Ansprüche aus der Lebensversicherung ihres früheren Mannes, hat das OLG Koblenz in einem am Freitag bekannt gewordenen Beschluss entschieden.
Sonst hätte der Ex-Mann gegenüber der Versicherung ausdrücklich erklären müssen, dass seine geschiedene Partnerin nach seinem Tod nicht mehr bezugsberechtigt sein soll, so der Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts Koblenz (OLG, Beschl. v. 13.12.2010,Az. 10 U 973/10,