Recht am Ring aus Hamburg-Harburg informiert aus dem Familienrecht:
“Der Ehevertrag: romantischer, als man denkt!”
Die Blumen sind ausgesucht, das Hochzeitskleid sitzt wie angegossen, alle sind eingeladen, der Hochzeitstanz ist eingeübt. Nichts wurde vergessen, oder?
Woran nur ganz wenige Paare bei der schönen und aufregenden Vorbereitung auf ihre Hochzeit denken wollen, ist ein Ehevertrag. Unromantisch und abgeklärt wirkt dieser für viele. Dabei sind viele Mandanten, die sich in unserer Kanzlei Recht am Ring in Hamburg-Harburg familienrechtlich beraten lassen, überrascht, welche Regelungen sie zur Vereinfachung der Trennungssituation hätten treffen können.
Wenn es gemeinsame Kinder gibt, kann es sinnvoll sein, Unterhaltsfragen vorher zu regeln. Sind Immobilien im Spiel, kann bei gemeinsamem Eigentum bereits festgelegt werden, wer sie im Falle einer Trennung unter welchen Konditionen übernehmen kann. Bei alleinigem Eigentum kann es sinnvoll sein, Immobilien vom Zugewinnausgleich auszuschließen.
Ist eine Ehegatte Unternehmer kann es unter Umständen für das Unternehmen überlebenswichtig sein, dass es beim Zugewinnausgleich keine Berücksichtigung findet.
Denn Regelungen für den Trennungsfall gibt es ohnehin, nämlich die des geltenden Scheidungsrechts, Kindschaftsrechts, Unterhaltsrechts und so weiter. Mit einem Ehe- oder Partnerschaftsvertrag tut man nichts, außer zu prüfen, ob diese Regelungen für die eigene Situation passen, oder ob etwas anderes gelten soll. Paare können so dafür sorgen, dass sie im Falle einer Trennung oder Scheidung besser gegenseitig abgesichert sind, als sie es nach dem Gesetz wären. Außerdem lässt sich eine künftige Auseinandersetzung dadurch häufig deutlich vereinfachen und entschärfen. Natürlich hofft jedes Paar, dass die Partnerschaft für immer hält. Dennoch ist es aus unserer Sicht ein klarer Liebesbeweis, wenn ein Paar sich für den Fall eines Falles wenigstens die bestmögliche, streitärmste und fairste Trennung ermöglichen will, nach der jeder Partner das Gefühl hat, dass seine Bedürfnisse und Interessen Berücksichtigung gefunden haben.
Weitere Details und eine spannende Grafik zur Frage des Ehevertrags finden Sie hier.
Einen Ehevertrag kann man übrigens zu jedem Zeitpunkt der Ehe abschließen, nicht nur vor der Hochzeit. Außerdem können auch nicht verheiratete Paare sog. Partnerschaftsverträge schließen, denn auch hier stellen sich im Fall einer Trennung ggf. Fragen zu Kindesunterhalt oder gemeinsam genutzter Immobilien. Hierzu und zu allen weiteren Themen aus dem Familienrecht beraten untere Fachanwältinnen der Kanzlei Recht am Ring in Hamburg Harburg Sie jederzeit gern.