Aus dem Familienrecht informiert die Kanzlei Recht am Ring aus Hamburg-Harburg:
“Kindergeld und volljährige Kinder – Ein Urteil des Oberlandesgerichts Braunschweig”
Das Oberlandesgericht Braunschweig hat in einem Beschluss vom 25. April 2023 (Az.: 1 UF 13/23) eine wichtige Entscheidung zum Thema Kindergeld für volljährige Kinder getroffen. Im Mittelpunkt des Falles stand die Frage, ob ein volljähriges Kind, das über eigenes Einkommen verfügt und daher nicht bedürftig ist, einen Anspruch auf Auszahlung des von den Eltern bezogenen Kindergeldes hat.
Der Fall betraf einen volljährigen Sohn, der eine Ausbildung absolvierte und aufgrund der Höhe seiner Ausbildungsvergütung keinen Unterhaltsanspruch gegenüber seiner Mutter hatte. Trotzdem floss das staatliche Kindergeld weiterhin an seine Mutter. Der Sohn stellte einen Antrag auf Abzweigung des Kindergeldes, was ihm auch gewährt wurde. Er bestritt jedoch das Vorliegen einer Vereinbarung über von ihm zu leistende Ratenzahlungen für ein Motorrad.
Das Gericht entschied, dass kein Anspruch des volljährigen Kindes auf Auszahlung des Kindergeldes besteht, wenn keine Bedürftigkeit vorliegt. Es argumentierte, dass das Kindergeld bei fehlender Bedürftigkeit des Kindes den Eltern zusteht. Daher gibt es keine Grundlage für einen Anspruch auf Auszahlung des Kindergeldes, der aus dem Grundsatz von Treu und Glauben hergeleitet wird.
Diese Entscheidung ist von großer Bedeutung, da sie Klarheit in einer rechtlich komplexen Frage schafft. Sie zeigt, dass das Kindergeld in erster Linie dazu dient, die Eltern bei der Erfüllung ihrer Unterhaltspflichten zu unterstützen. Wenn ein volljähriges Kind über eigenes Einkommen verfügt und daher nicht bedürftig ist, besteht kein Anspruch auf Auszahlung des Kindergeldes.
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Entscheidung auf dem spezifischen Kontext des Falles basiert und nicht unbedingt auf andere Situationen übertragen werden kann. Dennoch bietet sie wertvolle Einblicke in die rechtliche Behandlung von Kindergeld für volljährige Kinder und kann als Orientierungshilfe für ähnliche Fälle dienen.
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Braunschweig unterstreicht die Notwendigkeit, die individuellen Umstände jedes Falles zu berücksichtigen, wenn es um Fragen des Kindergeldes geht. Es ist daher immer ratsam, rechtlichen Rat einzuholen, wenn Sie sich in einer ähnlichen Situation befinden.
Die Kanzlei Recht am Ring aus Hamburg-Harburg steht Ihnen für weitere Fragen oder Informationen aus dem Familienrecht gern zur Verfügung.