Die Kanzlei Recht am Ring aus Hamburg-Harburg informiert aus dem Familienrecht:
“Wo komme ich her?”
Neuregelung bei der Stiefkindadaption geplant.
Adoptionen finden in Deutschland jeden Tag statt. Im Schnitt etwa 10 mal am Tag.
Bislang war es nicht möglich, die Kinder des Lebensgefährten/der Lebensgefährtin zu adoptieren, denn Voraussetzung dafür war u.a., dass der Adoptivelternteil mit dem leiblichen Elternteil verheiratet sein musste.
Diese Praxis hat das Bundesverfassungsgericht am 26. März diesen Jahres für verfassungswidrig erklärt und die Gesetzgeber dazu verpflichtet, bis zum 31. März 2020 eine Neuregelung für die Stiefkindadoption zu treffen, die eine Benachteiligung nichtehelicher Familien ausschließt.
Deshalb hat die Bundesregierung nun einen neuen Gesetzentwurf vorgelegt.
Danach sollen Partner, die „eheähnlich“ seit mindestens vier Jahren mit dem Elternteil des Kindes zusammengelebt haben oder zusammenleben, das Stiefkind künftig adoptieren können. Die Partnerschaft wird dann als „verfestigt“ angesehen.
Im weiteren soll noch über Beratungsansprüche der Eltern (der leiblichen und der Adoptiveltern), und über die Aufgaben der Adoptionsvermittlungsstellen gesetzliche Neuregelungen erfolgen.
Haben Sie zu diesem Thema – oder zu sonstigen mit Kindern verbundenen themenkomplexen wie Kindesumgang, Sorgerecht, Unterhalt Fragen ? Dann kontaktieren Sie uns gern.
Die Kanzlei Recht am Ring in Hamburg-Harburg hilft Ihnen gern weiter.
Mehr Informationen zu diesem Thema aus dem Familienrecht können hier nachgelesen werden.
Ich bin echt dankbar, dass ich diesen Beitrag zum Thema Familienrecht gefunden habe. Mit meiner Nachbarin habe ich mich schon viel darüber unterhalten. Sie und ihr Mann wollen ein Kind adoptieren. Ich denke, den Beitrag werde ich ihr mal schicken.