Die Kanzlei Recht am Ring aus Hamburg-Harburg informiert aus dem Familienrecht:
“Streit um den Reisepass des Kindes”
Jetzt ist sie wieder da, die Urlaubs -und Hauptreisezeit. Viele Eltern wollen mit ihren Kindern verreisen, oft auch gern ins Ausland.
Gerade jetzt melden sich bei uns in der Kanzlei Recht am Ring in Harburg wieder getrennt voneinander lebende Eltern, die in dieser Zeit Streit um den Reisepass des Kindes haben, oder genauer: um die Herausgabe des Reisepasses.
Was also tun, wenn ein Elternteil mit dem Kind verreisen will, der andere aber den Reisepass des Kindes hat, und diesen nicht herausgibt?
Dann kann man bei Gericht einen Antrag auf Herausgabe des Reisepasses gegen den anderen stellen. Dieses Recht hat sowohl das Elternteil, das die Personensorge ausübt, wie auch das Elternteil, das umgangsberechtigt ist.
Darauf hat der BGH in seinem Beschluss vom 27.3.2019,- XII ZB 345/18 hingewiesen.
Das Recht steht jeweils dem Elternteil in analoger Anwendung der §§ 1632 I, 1684 II BGB zu, das den Reisepass zur Ausübung seines Personensorge- oder Umgangsrechts benötigt.
Diesem Anspruch kann die berechtigte Sorge einer Überschreitung der elterlichen Befugnisse durch den Herausgabe begehrenden Elternteil entgegenstehen, etwa, wenn eine Kindesentführung ins Ausland zu befürchten ist.
Die Entscheidung kann hier nachgelesen werden.
Mit weitere Fragen zum Kindesumgang, zur elterlichen Sorge, zu Scheidung und sonstigen familiären Angelegenheiten sind Sie in der Kanzlei Recht am Ring in Harburg in besten Händen.