Immer wieder ein Thema auch bei Recht am Ring: das Tier nach der Scheidung.
Bei welchem der Ex-Partner bleibt es und: Darf der andere das Tier regelmäßig sehen?
Zu wem?
Wurden Tiere früher eher zum direkten Nutzen von Menschen gehalten (Verwertung seiner Erzeugnisse, wie z.b. Milch oder Eier), als Hofhund oder als Kutschpferd, so wird heutzutage ein Tier – sofern man nicht gerade Landwirt oder Schäfer ist, meist als Familienmitglied betrachtet.
Und ähnlich einem Sorgerechtsverfahren gibt es oft Streit zwischen den ehemaligen Partner/Innen, bei wem es künftig bleiben darf.
Hier gilt: Kann das Tier eindeutig einem der Partner zugeordnet werden, z.B., weil dieser als Käufer im Kaufvertrag drin steht, hat der andere keinen Anspruch auf ein Leben mit ihm.
Aber: keine Regel ohne Ausnahme: Forderte einer der Partner die Herausgabe des einst gemeinsam erworbenen Hundes erst zweieinhalb Jahre nach der Trennung, so kann dieses Verlangen dann als verspätet betrachtet werden, wenn- wie im so vom das OLG Oldenburg entschiedenen Fall- das Tier in diesen 2,5 Jahren beim Ex-Ehemann gelebt hat und dieser sich in der Zeit ausschließlich allein um das Tier gekümmert hat. Dann ist die Herausgabe mit dem Wohl des Tieres nicht mehr vereinbar.
Manchmal greift ein Gericht greift zu unorthodoxen Methoden, um festzustellen, bei wem das Tier besser aufgehoben sein könnte- immer vorausgesetzt, dass eine eindeutige kaufrechtliche Zuordnung nicht mehr möglich ist. Das Oberlandesgericht OLG Stuttgart (Az.: 18 UF 62/14) beispielsweise ließ die streitbefangene Hündin in den Gerichtssaal bringen und von der Leine lassen. Den Zuschlag erhielt, zu wem sich das Tier orientierte. In diesem Fall war das die Frau.
Umgangsrecht ?
Aber egal, auf welchem Weg ein Gericht zu seiner Entscheidung kommt, immer gilt: Bei Haustieren gibt es kein Umgangsrecht. Paare, die sich trennen, können dies allerdings freiwillig vereinbaren. Wir empfehlen in solchen Fällen, eine entsprechende Regelung möglichst detailliert schriftlich zu vereinbaren. Wichtige Punkte sind beispielsweise, wer das Tier wie oft sehen darf oder wer die Tierarztkosten trägt.
Für Fragen rund um das Thema Trennung und Scheidung Sorgerecht und Kindesumgang steht Ihnen die Harburger Kanzlei Recht am Ring gern zur Verfügung.
Ich denke auch, dass das Thema Haustier bei Scheidungen oft Thema ist. Wie Sie anführen, gibt es aber auch Ausnahmen von der Regelung vor allem was den Zeitpunkt der Erwähnung angeht. Vielen Dank für Ihren Beitrag zum Familienrecht.