Familienrecht: Darf man dem anderen Elternteil das Rauchen verbieten, während das Kind bei ihm ist?

Die Kanzlei Recht am Ring aus Hamburg-Harburg informiert aus dem Familienrecht: 

“Darf man dem anderen Elternteil das Rauchen verbieten, während das Kind bei ihm ist?”

 

Entscheidung: Kein Rauchverbot als Auflage für das umgangsberechtigte Elternteil

Das entschied das Oberlandesgericht Bamberg mit Beschluss vom 07.08.2024 (OLG Bamberg v. 7.8.2024 – 7 UF 80/24 e).

Dabei ging es um den Umgang eines Vaters mit seinen beiden 10 und 8 Jahre alten Kindern. Die Kinder lebten bei der allein sorgeberechtigten Mutter. Zwischen den Eltern bestand eine Umgangsvereinbarung, in der die Umstände des Kindesumgangs geregelt wurden.

Als der Vater eine Ausweitung seines Umgangsrechts beantragte, änderte das zuständige Amtsgericht die Umgangsvereinbarung ab. Die Änderung legte dem Vater unter anderem auf, er dürfe nicht in seiner Wohnung rauchen, wenn die Kinder dabei sind und müsse die Wohnung vor dem Besuch der Kinder ausreichend lüften.

Der Vater ging gegen diesen Beschluss vor, woraufhin das Oberlandesgericht Bamberg die Entscheidung aufhob und die Umgangsvereinbarung erneut abänderte. Für die Auflage, der Vater dürfe während der Umgangszeiten in seiner Wohnung nicht rauchen und müsse diese vorher ausreichend lüften, sah das OLG keine gesetzliche Grundlage.

Grundsätzlich haben die Eltern während des Umgangs alles zu unterlassen, was die Beziehung des Kindes zu dem anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert (§ 1684 Abs. 2 BGB). Davon kann beim Rauchen in Gegenwart der Kinder allerdings nicht ausgegangen werden.

Zwar kann das Gericht Regelungen für den Umgang treffen, das gilt allerdings in erster Linie für Rahmenbedingungen wie Art, Zeit oder Ort des Umgangs (§ 1684 Abs. 3 BGB). Darüber hinaus kann das Gericht den Umgang nur einschränken, wenn ansonsten eine konkrete Kindeswohlgefährdung bestehen würde (§ 1684 Abs. 4 BGB). Das hat das Oberlandesgericht für das Rauchen in Gegenwart der Kinder jedoch verneint. Zwar ist mittlerweile anerkannt, dass Passivrauchen der Gesundheit schadet. Allerdings ist nicht davon auszugehen, dass das Rauchen in Gegenwart der Kinder in jedem Fall eine erhebliche Gefahr für das körperliche Wohl von Kindern darstellt. Das könnte höchstens angenommen werden, wenn die Kinder erhebliche Beeinträchtigungen, z.B. Asthma, haben, die durch das Rauchen verschlimmert werden. Das war hier jedoch nicht der Fall.

Nicht in Gegenwart seiner Kinder zu rauchen, mag sinnvoll sein. Eine entsprechende Auflage kann ein Gericht jedoch nicht erteilen, da es an einer gesetzlichen Grundlage fehlt. Um Kinder in solchen Fällen besser vor dem Passivrauchen zu schützen, müsste der Gesetzgeber tätig werden und umfassendere Regelungen für den Nichtraucherschutz treffen.

Für weitere Fragen oder mehr Informationen aus dem Familienrecht, nehmen Sie gern Kontakt mit der Kanzlei Recht am Ring aus Hamburg-Harburg auf.

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