Die Kanzlei Recht am Ring aus Hamburg-Harburg informiert aus dem Familienrecht:
“Impfen von Kindern – Was, wenn Mama will und Papa nicht?”
Das Impfen ist für Kinder wichtig, um sich vor Infektionen und Krankheiten wie Mumps, Masern, Pocken oder anderem zu schützen. Viele Eltern allerdings haben mehr Angst vor den Nebenwirkungen und den Schäden, die durch die Impfung auftreten können, als vor den Infektionen selbst. Doch was, wenn ein Elternteil das Kind impfen lassen möchte, und der andere nicht, oder was, wenn das Kind selber nicht geimpft werden möchte.
Wenn sich die Eltern streiten, gibt es natürlich die Möglichkeit das Thema privat auszudiskutieren und am Ende gemeinsam zu entscheiden. Doch wenn es hier keine Einigung gibt, kann man das Ganze auch gerichtlich klären. Dann kann ein Elternteil bei Gericht beantragen, sich einen Teil des Sorgerechts, nämlich die Gesundheitsfürsorge für die Frage der Impfung auf sich allein übertragen zu lassen. Falls es soweit kommt, behält der andere Erziehungsberechtigte zwar das Sorgerecht und den Großteil des Gesundheitsfürsorgerechtes, doch nun hätte er keine Entscheidungsgewalt mehr darüber, ob das Kind geimpft wird oder nicht.
Wenn das Kind selber nicht geimpft werden möchte, gilt grundsätzlich, dass für das minderjährige Kind die Eltern bestimmen können, ob bzw. gegen was das Kind geimpft wird. Wenn das Kind allerdings eine bestimmte „Verstandesreife“ besitzt, hat es das Recht, mitreden und mitbestimmen zu dürfen. Dies muss der impfende Arzt selber einschätzen, ob das Kind „reif genug“ ist, selber zu entscheiden was es will und was nicht, um die Entscheidung des Kindes zu berücksichtigen. Im Zweifelsfall kann der Arzt das Kind einfach impfen, wenn eine unterschriebene Erklärung der Eltern vorliegt.
Entscheidung des BGH: Entscheidungsrecht bei Uneinigkeit der Eltern über Schutzimpfung ihres Kindes
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