Die Kanzlei am Ring mit Schwerpunkt Familienrecht informiert über das Gesetz zur vertraulichen Geburt:
Seit über 10 Jahren gibt es sie schon in Deutschland. Babyklappen versuchen eine Alternative für verzweifelte Mütter in Notlagen anzubieten, um möglichst viele Neugeborene vor der Aussetzung oder gar der Kindstötung zu bewahren. Hier in Hamburgs Süden gibt es den SterniPark in Wilhelmsburg.
Bislang bewegten sich die Babyklappen in einer rechtlichen Grauzone und waren trotz des guten Zwecks schwer umstritten. Die anonyme Geburt, wie sie durch die Babyklappen praktiziert wurde, war in keinem Gesetz geregelt. Bei der rechtlichen Bewertung der anonymen Geburt ergaben sich eine Reihe ungeklärter Fragen.
Auf der einen Seite gilt es, das neugeborene Kind vor Schaden zu schützen. Auf der anderen Seite findet sich ein Vielzahl von Problemen mit der Umsetzung dieses Ziels. Was ist mit dem Persönlichkeitsrecht der anonym abgegebenen Kinder, die so nie Kenntnis über ihre wahre Herkunft erlangen können, was ist mit etwaigen elterlichen Unterhaltspflichten, wie ist die Verletzung der Anzeigepflicht einer Geburt aus § 16 Personenstandsgesetz zu behandeln?
Diesen Schwierigkeiten soll nun mit dem Gesetz zur vertraulichen Geburt abgeholfen werden.
Änderungen wurden vor allem im Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG) vorgenommen.
So soll künftig die Identität der Mutter bis zum 16. Lebensjahr des Kindes hinterlegt werden; eine völlige Anonymität schiede somit aus. Ab dem Zeitpunkt seines 16. Geburtstages kann das Kind diese Daten dann erfragen, eine Möglichkeit, die sein Persönlichkeitsrecht sichern soll.
Bei einem entgegenstehenden Widerspruch der Mutter entscheidet das Familiengericht.
Außerdem soll ein größerer Fokus auf die Beratung von schwangeren Frauen in der Krise gelegt werden.
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