Die Kanzlei Recht am Ring aus Hamburg Harburg mit Schwerpunkt Familienrecht informiert über eine Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes (v.28.09.2012) zur Frage des gemischten Schwimmunterrichts für muslimische Schülerinnen.
Nach Ansicht des Gerichts verstößt das Tragen eines sog. Burkini (Ganzkörperbadeanzug) nicht gegen die Bekleidungsvorschriften des Koran, so dass muslimische Schülerinnen am gemischten Schwimmunterricht teilnehmen können. Das Tragen des Burkini stelle ein milderes Mittel zum Ausschluss dar. So könne auch der verfassungsrechtlich verankerte staatliche Erziehungsauftrag geschützt werden.
Anders sieht es das Gericht, wenn die Pubertät eingesetzt hat. In diesen Fällen sollen muslimische Schülerinnen einen Befreiungsanspruch haben.
Sollten Sie noch weitere Fragen haben oder Beratung wünschen, stehen Ihnen die Fachanwältinnen für Familienrecht Frau Anette Günther und Frau Gisela Friedrichs gern zur Verfügung.
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Oder hier können Sie das Urteil direkt einlesen Hessischer Verwaltungsgerichtshof 28.09.2012 – 7 A 1590/12.