Die Kanzlei Recht am Ring aus Hamburg Harburg informiert über eine Entscheidung des Bundesgerichtshof vom 15. November 2012 zum Thema: Illegales Filesharing
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 15. November 2012 entschieden, dass Eltern für das illegale Filesharing ihrer minderjährigen Kinder nur in Ausnahmefällen haften.
Insbesondere genügen nach Ansicht des Bundesgerichtshofs Eltern ihre Aufsichtspflicht über ein normal entwickeltes 13 jähriges Kind, das ihre grundlegenden Gebote und Verbote befolgt, regelmäßig bereits dadurch, dass sie das Kind über das Verbot einer rechtswidrigen Teilnahme an Internettauschbörsen belehren. Eine Verpflichtung der Eltern, die Nutzung des Internet durch das Kind zu überwachen, den Computer des Kindes zu überprüfen oder dem Kind den Zugang zum Internet (teilweise) zu versperren, besteht grundsätzlich nicht.
Zu derartigen Maßnahmen sind Eltern-so der BGH-erst verpflichtet, wenn sie konkrete Anhaltspunkte für eine rechtsverletzende Nutzung des Internetanschlusses durch das Kind haben.
Urteil vom 15.11.2012 –I ZR 74/12
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