Information der Kanzlei Recht am Ring aus Hamburg Hamburg mit Schwerpunkt Familienrecht: RECHT DES KINDES AUF AUSKUNFT ÜBER VATER:
Das OLG Hamm ( 6. Februar 2013 – I-14 U 7/12) entscheidet: Ein durch heterologe Insemination gezeugtes Kind, kann Auskunft über seine genetische Abstammung verlangen.
Das Geheimhaltungsinteresse des Spenders überwiegt nicht dem Auskunftsbegehren des Kindes. Um die Persönlichkeit verstehen und entwickeln zu können müssen dem Kind alle konstitutiven Faktoren bekannt sein. Außerdem müsse allen Parteien klar sein, dass die gesetzliche Vaterschaft durch das Kind zu einem späteren Zeitpunkt angefochten werden könne und es somit ein Recht auf Feststellung der Vaterschaft habe.
Hier gibt es noch weiterführende Informationen zu diesem Urteil.