Das Verbringen eines Kindes in einen anderen Mitgliedstaat durch ein
Elternteil ist nur widerrechtlich, wenn dadurch ein durch das nationale
Recht übertragenes Sorgerecht verletzt wird.
EUGH, Urt. v. 05.10.2010 – C-400/10 PPU
Das Verbringen eines Kindes in einen anderen Mitgliedstaat durch ein
Elternteil ist nur widerrechtlich, wenn dadurch ein durch das nationale
Recht übertragenes Sorgerecht verletzt wird.
EUGH, Urt. v. 05.10.2010 – C-400/10 PPU