Die Kanzlei Recht am Ring informiert über die Lösung elterlicher Meinungsverschiedenheiten beim gemeinsamen Sorgerecht
„..Aber Mama/Papa sagt, ich darf…!“
Diesen Satz hat sicher jeder Elternteil schon von seinem Kind hören müssen. Eltern teilen nicht immer die selbe Meinung, wenn es darum geht, was dem Nachwuchs erlaubt werden sollte und was besser nicht. Besonders kompliziert wird es in dann, wenn sich die Eltern untereinander, beispielsweise nach einer Trennung, schlecht verstehen.
Grundsätzlich verbleibt das Sorgerecht nach einer Trennung oder Scheidung bei den Eltern gemeinsam, solange dies nicht dem Kindeswohl widerspricht.
Was geschieht also, wenn die Eltern verschiedene Auffassungen darüber haben, wie das Kind in Zukunft leben soll?
Gemäß § 1687 Absatz 1 Satz 2 BGB hat der Elternteil, bei dem sich das Kind rechtmäßig gewöhnlich aufhält, die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens.
Dies sind solche, die häufig vorkommen und deren Auswirkungen nicht schwer abzuändern sind.
Bei Meinungsverschiedenheiten muss also bestimmt werden, ob es sich bei der streitigen Angelegenheit um eine solche des täglichen Lebens handelt, oder nicht.
In dem hier vorgestellten Fall, den Führerscheinerwerb mit 17, ist das nicht der Fall. Die Entscheidung, diesen zu erlauben, kommt nur ein einziges Mal vor, die Auswirkungen sind weitreichend und nach Erwerb des Führerscheins durch den anderen Elternteil nicht mehr abzuändern. Es muss also beiden Eltern ein Mitspracherecht zukommen.
Hier hat ein Elternteil dem Führerscheinerwerb zugestimmt, das andere nicht. In einer solchen Pattsituation, muss dann ein Gericht entscheiden.
Das Amtsgericht Hannover hat in diesem Fall entschieden, der Erwerb des Führerscheins vor der Volljährigkeit diene dem Kindeswohl, da durch das anschließende begleitete Fahren das Unfallrisiko sinke.
Lesen Sie die ganze Geschichte auch hier nach:
Mein Kollege hat mit 40 noch einmal einen Mopedführerschein gemacht. Er wollte eigentlich ein Auto fahren, entschied sich dann aber dagegen, weil er sich keines leisten kann. Einen Führerschein braucht er, um von seinem Dorf aus Essen einkaufen zu können.