Die Kanzlei Recht am Ring aus Hamburg Harburg informiert über eine familienrechtliche Entscheidung des OLG Saarbrücken:
Sorgerechtsentzug nach bewusster Erzeugung eines Loyalitätskonfliktes beim Kind (OLG Saarbrücken v. 08.09.2014 – 6 UF 70/14)
Wenn sich Eltern trennen, kann es gerade am Anfang kompliziert sein, die gemeinsamen Kinder trotzdem weiterhin als Team zu erziehen. Auch wenn Schwierigkeiten in der Situation ganz normal sind, ist von unserem Gesetzgeber trotzdem gewollt, dass im Zweifel die Eltern weiter die gemeinsame Sorge für ihre Kinder ausüben.
Jedoch ist dies nicht immer möglich. Wenn Eltern nicht mit der Zeit lernen, ihren Zwist miteinander aus der gemeinsamen Kindererziehung rauszuhalten, dann kann das zur Übertragung der elterlichen Sorge auf nur einen von beiden führen.
Wenn es ein andauerndes Kooperations- und Kommunikationsproblem gibt, dann ist die Aufteilung der elterlichen Sorge auf beide Elternteile dem Kindeswohl nämlich abträglich.
Bei der Frage auf wen von beiden die elterliche Sorge in einem solchen Fall dann zu übertragen ist, schauen Gerichte auch darauf, von wem diese Probleme hauptsächlich ausgehen.
Auch wird berücksichtigt, wie bezüglich des anderen Elternteils auf das Kind eingewirkt wird.In einem aktuellen entschiedenen Fall hat eine Mutter, die bei ihrer Tochter ständig gegen deren Vater intrigiert hat, das Sorgerecht verloren.
Die Frau schickte ihrer Tochter, während diese beim Vater war, heimlich per SMS negativ beeinflussende Nachrichten, die das Verhältnis zwischen Vater und Tochter erschwerten. Diese Erzeugung eines Loyalitätskonfliktes beim Kind spreche laut des befindenden Gerichts nicht für einen verantwortungsbewussten Umgang mit dem Kind.
Nachzulesen sind Details zu dieser Entscheidung hier:
(Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 08.09.2014 – 6 UF 70/14)