Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in Mainz hat mit Beschluss vom 24.11.2010 (Az. L 1 SO 133/10 B) entschieden, dass Kosten des Umgangsrechts durch den Träger der Grundsicherung nach SGB II in angemessenem Umfang auch für Reisen in die USA übernommen werden müssen. Dies geht aus der am Mittwoch veröffentlichten Mitteilung des Landessozialgerichtes Rheinland-Pfalz hervor.
Veröffentlicht in: Hartz IV / ALG II von bafoeg-aktuell.de am 2. Dez. 2010