Recht am Ring informiert aus dem Familienrecht: Umgangsrecht des Vaters bei Gefährdung der körperlichen Unversehrtheit der Mutter.
Das Bundesverfassungsgericht hatte über die Verfassungsbeschwerde einer Mutter von drei Söhnen zu entscheiden, die sich gegen die Anordnung von Umgangskontakten ihrer Söhne mit dem Kindesvater durch das OLG Dresden im Sommer 2012 gewehrt hat.
Beide Kindeseltern waren prominent in der rechtsradikalen Szene aktiv, die Kindesmutter stieg 2004 aus, wechselte für sich und die Kinder den Namen und veränderte wegen der Gefährdung durch Bestrafungsaktionen aus der rechtsradikalen Szene mehrfach den Wohnort. Der Kindesvater hat die Söhne seit 2004 nicht mehr gesehen und erstritt beim OLG Dresden eine Umgangsregelung.
Dagegen wandte sich die Kindesmutter, die sich in ihrem Grundrecht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG verletzt sah, denn sie befürchtete, dass durch den Kindesumgang dem Kindesvater sowohl ihre neue Identität, als auch ihr aktueller Wohnort bekannt würde und sie damit akuter Gefährdungen ausgesetzt sei.
Das Bundesverfassungsgericht gab ihr recht und stellte zunächst fest, dass das Umgangsrecht eines Elternteils genauso wie die elterliche Sorge des anderen Teils grundsätzlich beide unter dem Schutz des Art. 6 Abs. 2 S. 1 des Grundgesetzes stehen.
Eine Einschränkung oder ein Ausschluss des Umgangsrechts sei nur dann veranlasst, wenn nach den Umständen des Einzelfalls der Schutz des Kindes dies erfordere, damit eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abgewehrt werden könne.
Ein Schutzerfordernis bestehe auch dann, wenn das Elternteil, bei dem die Kinder dauerhaft leben, durch den Umgang in seiner körperlichen Unversehrtheit gefährdet würde.
Denn, dass ist der wesentliche Satz der Entscheidung , dass Wohl der in der Obhut der Mutter aufwachsenden Kinder ist von der körperlichen Unversehrtheit ihrer Mutter abhängig, hinter deren Schutz das Umgangsrecht des Vaters hier zurücktreten muss. (– 1 BvR 1766/12 –)
ENTSCHEIDUNG DES VERFASSUNGSGERICHTS
Kein Umgangsrecht für Neonazi-Vater
Die Kinder einer Mutter, die aus der rechten Szene ausstieg, müssen ihren rechtsextremen Vater nicht treffen. Das Kindeswohl spreche gegen den Umgang…
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