Ein Kindergeburtstag ist kein ausreichender Grund, um dem Vater das Umgangsrecht mit seinem Kind vorzuenthalten. Dies geht aus einem veröffentlichen Beschluss des Saarländischen OLG hervor.
Ein Kindergeburtstag ist kein ausreichender Grund, um dem Vater das Umgangsrecht mit seinem Kind vorzuenthalten. Dies geht aus einem veröffentlichen Beschluss des Saarländischen OLG hervor.