So entschied jetzt der europäische Gerichtshof für Menschenrechte ((AZ. 20578/07) und verurteilte die Bundesrepublik Deutschland zu einer Schmerzensgeldzahlung in Höhe von € 5.000,- und Strafzahlung in Höhe von 4.000,-, weil deutsche Gerichte dem leiblichen nigerianischen Vater vom Umgang mit seinen Kindern ausgeschlossen haben.