Neue Düsseldorfer Tabelle ab 1. Januar 2017

Durch das „Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts und des Unterhaltsverfahrensrechts sowie zur Änderung der Zivilprozessordnung und kostenrechtlicher Vorschriften“ v. 20.11.2015, BGBl 2015 I 2018, ergeben sich Änderungen zum 1.1.2016 und zum 1.1.2017.

Zum 1.1.2017 wird die „Düsseldorfer Tabelle“ geändert!

Die Unterhaltsansprüche für Kinder erhöhen sich, auch das Kindergeld soll zum 1.1.2017 steigen. Die Selbstbehalte für Unterhaltspflichtige bleiben gleich.

Für weitere Fragen oder Informationen stehen Ihnen die Fachanwältinnen für Familienrecht Frau Anette Günther und Frau Gisela Friedrichs gern zur Verfügung.

 

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