Familienrecht: Umgangsvereinbarung – Ordnungsgeld gegen Elternteil

 

Die Kanzlei Recht am Ring aus Hamburg Harburg informiert über eine Entscheidung aus dem Familienrecht: Nach einer Trennung oder Scheidung kann einem nicht sorgeberechtigten Elternteil ein Umgangsrecht für das gemeinsame Kind zuerkannt werden.

Doch was passiert, wenn sich die sorgeberechtigte Mutter bzw. der sorgeberechtigte Vater nicht an die Umgangsvereinbarung hält?

Einen solchen Fall hatte kürzlich das Oberlandesgericht Oldenburg (Beschluss vom 29.09.2017, Az. 4 WF 151/17) zu entscheiden. Der umgangsberechtigte Vater hat die sorgeberechtigte Mutter verklagt, da der ihm gestattete Umgang zur gemeinsamen Tochter nicht stattgefunden hatte. Zudem hatte die Mutter den gemeinsamen Sohn nicht zum Vater gebracht, obwohl sie hierzu nach der Umgangsvereinbarung verpflichtet gewesen wäre. Daraufhin wurden gegen die Mutter vom Amtsgericht Westerstede ein Ordnungsgeld von 500 € und ersatzweise fünf Tage Ordnungshaft verhängt. Gegen dieses Urteil rief die Mutter das Oberlandesgericht Oldenburg an. Dieses setzte zwar das Ordnungsgeld auf 300 € mit der Begründung herab, die Mutter habe aus ihrem Fehlverhalten gelernt, da die Tochter inzwischen Umgang mit ihrem Vater hat und auch geklärt wäre, wer den Sohn abzuholen bzw. zu bringen hat. Dennoch stimmte das Oberlandesgericht Oldenburg dem Amtsgericht Westerstede darin zu, dass die Mutter zunächst gegen die Umgangsvereinbarung verstoßen hat.

Und wenn das Kind sich weigert?

Insbesondere ließ das Oberlandesgericht das Argument der Mutter, dass die Tochter den Umgang zu ihrem Vater ablehnte, nicht gelten. Insofern hätte die Mutter darlegen müssen, dass sie versucht habe, auf die Tochter einzuwirken, um dadurch den Umgang mit dem Vater zu ermöglichen. Damit können sich sorgeberechtigte Elternteile ihrer Verpflichtungen aus der Umgangsvereinbarungen nicht bereits dann entziehen, wenn die Kinder kein Interesse am Umgang mit dem anderen Elternteil haben.

Für weitere Informationen zum Thema Familienrecht stehen Ihnen die Rechtsanwältinnen von der Kanzlei Recht am Ring aus Harburg gerne zur Verfügung.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert