Der Bundesgerichtshof hat am 11.07.2012, XII ZR 72/10 eine Entscheidung getroffen, wobei es um die Frage geht, ob eine nach der Ehe erhaltene Erbschaft bei der Unterhaltsberechnung zu berücksichtigen ist.
Der BGH stellt in dieser Entscheidung klar, dass eine nacheheliche Erbschaft dann nicht auszuschließen ist, und damit bei der nachehelichen Unterhaltsberechnung (z.B. die Zinseinkünfte des geerbten Geldes) beim Einkommen einbezogen werden muss, wenn schon während der Ehe die künftige Erbschaft wahrscheinlich war und die Ehegatten diese in eine gemeinsame Lebensplanung einbezogen haben.
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