Die Kanzlei Recht am Ring aus Hamburg Harburg (Schwerpunkt Familienrecht) informiert über ein Urteil des OLG Düsseldorf zum Unterhaltsrecht. Thema: Semesterbeitrag und Regelunterhalt
So hat es das OLG Düsseldorf in einem Fall entschieden, bei dem ein Student von seinem Vater, der bereits den Regelunterhalt zahlt, auch die Übernahme der Kosten für die Semesterbeiträge fordert.
Hierbei ging es vor allem um die Frage, ob Semesterbeiträge als Mehrbedarf oder Sonderbedarf geltend gemacht werden können oder diese bereits vom Regelunterhalt umfasst werden.
Weil Semesterbeiträge aber regelmäßig und vorhersehbare, nicht außergewöhnliche Kosten seien und auch die üblichen Kosten des normalen Lebensbedarfs nicht übersteigen würden, stellen Semesterbeiträge – anders als Studiengebühren – keinen Mehrbedarf und keinen Sonderbedarf dar. Sie sind vielmehr vom Regelunterhalt umfasst, da die Beiträge vor allem das Studentenleben erleichtern sollen, denn mit diesen Beiträgen würde u.a. auch Semestertickets finanziert.
Hier können Sie noch mehr Informationen zu dem Urteil des OLG Düsseldorf finden.