Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Kinder ihren Eltern auch dann unterhaltsverpflichtet sind, wenn das Verhältnis zu ihnen zerüttet ist, jahrelang kein Kontakt vorhanden war, oder ansonsten eine “unschöne Kindheit” vorlag.(BGH XII ZR 148/09), Urteil vom 15.9.2010. Über die ganz wenigen Ausnahmen, in denen dennoch kein Elternunterhalt geschuldet wird, informieren Sie die Rechtanwältinnen Friedrichs und Günther bei Bedarf gern.