Die Kanzlei Recht am Ring informiert über eine BGH Entscheidung aus dem Familienrecht:
Der BGH hat entschieden, dass zwar eine Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem erwachsenen Kind besteht, wenn dieses zunächst für seinen Unterhalt selbst sorgen konnte, aber dazu nicht mehr in der Lage ist.
Eltern dürfen aber grundsätzlich davon ausgehen, dass die einmal erworbene Elternunabhängigkeit auch zukünftig beibehalten wird.
Den Unterhaltspflichtigen Elternteil soll aber nicht nur ein erhöhter Selbstbehalt, sondern auch ein Familienselbstbehalt zugebilligt werden, da sich die Lebensverhältnisse der Eltern seit der erlangten Elternunabhängigkeit des Kindes bereits längerfristig den Einkommensverhältnissen angepasst habe.
Hier finden Sie noch weitere Informationen zu der Entscheidung des BGH.
Sollten Sie noch weitere Fragen haben oder Beratung wünschen, stehen Ihnen die Fachanwältinnen für Familienrecht Frau G. Friedrichs und A. Günther gern zur Verfügung.