Die Kanzlei Recht am Ring aus Hamburg-Harburg informiert aus dem Familienrecht:
“Kann der leibliche Vater die “rechtliche” Vaterschaft immer anfechten?”
Dem potentiell leiblichen Vater eines Kindes steht grundsätzlich ein Anfechtungsrecht nach § 1600 Nr. 2 BGB zu, wenn er an Eides statt versichert, der Kindesmutter während der Empfängniszeit beigewohnt zu haben.
Allerdings gibt es Grenzen: Wenn zwischen dem Kind und seinem rechtlichen Vater eine sozial-familiäre Bindung besteht, schließt dies gem. § 1600 Abs. 2 BGB eine Anfechtung durch den leiblichen Vater aus. Eine sozial-familiäre Beziehung besteht gem. § 1600 Abs. 3 S. 1 BGB, wenn der rechtliche Vater für das Kind tatsächlich die Verantwortung trägt.
OLG Hamm, Az 12 WF 221/20 Beschluss vom 6.11.2020
Sollten Sie noch Fragen haben oder mehr Informationen zu diesem Thema aus dem Familienrecht wünschen, nehmen Sie mit der Kanzlei Recht am Ring aus Hamburg-Harburg gern Kontakt auf.