Ehegattenunterhalt

Der Ehegattenunterhalt bezeichnet die Leistungen, die sich die Ehegatten untereinander zu gewähren verpflichtet sind. Unterschieden werden müssen der Familienunterhalt, der bei intakter Ehe fällig wird, der Trennungsunterhalt, der ab der Trennung bis zur Scheidung gewährt wird, sowie der nacheheliche Unterhalt ab der Rechtskraft der Scheidung.

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