Die Ehewohnung ist der hauptsächlich zu Wohnzwecken genutzte gemeinsame Wohnsitz der Ehegatten. Im Falle einer Trennung kann u.U. auf Antrag die Zuweisung der Wohnung an einen der
Ehegatten erfolgen.
Die Ehewohnung ist der hauptsächlich zu Wohnzwecken genutzte gemeinsame Wohnsitz der Ehegatten. Im Falle einer Trennung kann u.U. auf Antrag die Zuweisung der Wohnung an einen der
Ehegatten erfolgen.