Härtefall

Es existiert eine gesetzliche Regelung, die es ermöglicht, dass trotz des Vorliegens der Scheidungsvoraussetzungen vorerst keine Scheidung erfolgt. Eine weitere Härtefallregelung ermöglicht es, dass eine Scheidung durchgeführt wird, obwohl dass Trennungsjahr noch nicht abgelaufen ist. Beide Formen des Härtefalls erfordern gewichtige persönliche Gründe.

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