Der Begriff der Lebenspartnerschaft meint eine gleichgeschlechtliche Paarbeziehung. Es besteht durch das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) die Möglichkeit, eine eingetragene Lebenspartnerschaft zu begründen, deren Voraussetzungen und Wirkungen ähnlich denen einer Ehe sind. Für nicht eingetragene Lebenspartnerschaften gelten zumindest seit Inkrafttreten des LPartG am 01.08.2001 die Grundsätze zur nichtehelichen Lebensgemeinschaft.