Sorgerecht

Das Sorgerecht (auch: Elterliche Sorge) ist in den §§ 1626 ff. BGB ausgestaltet und bezeichnet das Recht von Eltern, sich um die Belange eines minderjährigen Kindes sowohl in Hinblick auf personenbezogene Angelegenheiten (z.B. Erziehung) als auch auf die Vermögensverwaltung zu kümmern. Das Sorgerecht steht während der Ehe beiden Elternteilen zu, auch eine Trennung bzw. Scheidung ändert daran zunächst nichts. Es ist allerdings möglich, auf Antrag eine anderweitige gerichtliche Regelung (z.B. die Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf einen Elternteil) zu erzielen.

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