Das Umgangsrecht ist das Recht (und im Falle der Eltern auch die Pflicht) von Eltern und Kindern, zueinander Kontakt zu pflegen, wobei ein Umgangsrecht in geeigneten Fällen auch für Großeltern, Geschwister sowie weitere Bezugspersonen bestehen kann. Da das Umgangsrecht unabhängig vom Sorgerecht besteht, darf insbesondere auch derjenige Elternteil, dem nach einer Trennung das Sorgerecht entzogen wurde, sein Kind sehen und mit diesem Unternehmungen machen. Die konkrete Ausgestaltung des Umgangs (Häufigkeit, Dauer etc.) können die betroffenen Parteien untereinander absprechen, im Streitfall kann das Familiengericht auf Antrag verbindliche Regelungen treffen.