Versorgungsausgleich

Der Versorgungsausgleich findet im Falle einer Scheidung statt und meint, dass i.d.R. alle Altersversorgungsanwartschaften zwischen den Ehegatten geteilt werden. Sinn des Ausgleichs ist, dass beide Ehegatten von den in der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechten in Hinblick auf eine spätere Rente im gleichen Maß profitieren sollen. Der Versorgungsausgleich wird vom Familiengericht von Amts wegen vorgenommen.

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