Reaktionen zum BGH Urteil “Patientenverfügung”
Karl Dieter Möller kommentiert in der Tagesschau das Urteil des Bundesgerichtshofes zur Patientenverfügung.
Karl Dieter Möller kommentiert in der Tagesschau das Urteil des Bundesgerichtshofes zur Patientenverfügung.
Wie die Süddeutsche Zeitung schreibt, hat der BGH mit Urteil vom 25.6.2010 entschieden, dass der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen bei einer Patientin dann nicht strafbar ist, wenn er durch den ausdrücklichen Wunsch der Patientin gedeckt ist. Dieser Wunsch muß nach dem Patientenverfügungsgesetz von Ärzten und Betreuern ermittelt werden, wenn ein Patient seinen Willen nicht mehr selbst … Weiterlesen
Anette Günther Studium der Rechtswissenschaften Fachbereich II in Hamburg Rechtsanwältin seit 1996 Zulassung zum Oberlandesgericht seit 2001 Fachanwältin für Familienrecht Anwältin in der Kanzlei Recht am Ring seit 2010 Mutter zweier erwachsener Kinder Schwerpunkte Familienrecht Patientenverfügungen Vorsorgevollmachten Weitere Tätigkeiten Mitarbeiterin Widerspruchstelle Hamburger Arbeitsamt 1981 – 1989 Ehrenamtliche Beraterin bei der “ÖRA” (öffentliche Rechtsauskunft) Hamburg seit … Weiterlesen
Jeder Mensch hat das Recht zu leben. Kein Mensch jedoch hat die Pflicht, in einer Art und Weise zu Leben, wie er es nicht möchte – z.B. angeschlossen an medizinischen Geräten oder künstlich ernährt. Derzeit leben in Deutschland etwa 1,3 Millionen Bürgerinnen und Bürger unter staatlicher Betreuung, 1,5 Mio Bürgerinnen und Bürger unter Bevollmächtigung, etwa … Weiterlesen
Das Team von Recht am Ring stellt sich Ihnen vor: Fachanwältin für Familienrecht Weitere Schwerpunkte: Patientenverfügungen Vorsorgevollmachten Rechtsanwältin Anette Günther ist seit 20 Jahren im Familienrecht tätig, zunächst 10 Jahre lang in Hamburg-Wilhelmsburg, seit 2006 in Hamburg-Harburg. Arbeiten im Familienrecht bedeutet neben der rechtlichen Vertretung von Frauen, Männern und Kindern immer wieder auch die Begleitung … Weiterlesen
Immer mehr Paare leben ohne Trauschein bzw. Partnerschaftsvertrag zusammen. Der bewussten Entscheidung für mehr Freiheit gegenüber staatlichem Reglement stehen einige schwerwiegende rechtliche Risiken gegenüber. Geht die Beziehung zu Ende, gibt es ohne Trauschein bzw. ohne Vertrag keine wechselseitigen Unterhaltsansprüche und keine Ansprüche auf anteilige Altersversorgung. Auseinandersetzungen über frühere gemeinsame Vermögensanschaffungen sind rechtlich schwierig. Auch in bestehender … Weiterlesen