Nicht jede durch Ermittlungsbehörden angeordnete Blutentnahme ist rechtmäßig. RA Anette Günther weist darauf hin, dass sich grundsätzlich die Ermittlungsbehörden vor einer Blutentnahme (z.B. bei Verdacht auf Trunkenheitsfahrt) um deren richterliche Anordnung bemühen müssen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil erfreulicherweise das Recht der Verkehrsteilnehmer auf die Einhaltung des Richtervorbehaltes deutlich hervorgehoben.