Die europaweite Vollstreckung von Bußgeldbescheiden ist für Deutschland im Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) geregelt. Danach wird die Vollstreckung aus dem Ausland bei Bußgeldern ab einer Höhe von 70 Euro inklusive Verfahrenskosten von deutschen Behörden unterstützt.
Diese Höhe lässt sich angesichts der in manchen Staaten hohen Verfahrenskosten schnell erreichen, sodass in einigen Fällen auch kleinste Verstöße eine europaweite Vollstreckung nach sich ziehen können.