Bleibt der Geschädigte auf seinem Schaden sitzen? Rechtsanwältin Günther weist darauf hin, dass in solchen Fällen der Verein Verkehrsopferhilfe, ein Entschädigungsfond der Autohaftpflichtversicherer, helfen kann. Ein formloser Antrag genügt um die Schadensbearbeitung in Gang zu setzten.