Der Lottogewinn fällt in den Zugewinnausgleich
Die Kanzlei Recht am Ring informiert über eine Entscheidung aus dem Familienrecht: Lottogewinn über 956.333,10 €: Ehemann muss die Hälfte seines Gewinns an Ehefrau zahlen, obwohl er schon 8 Jahre lang von Ehefrau getrennt lebte. Dies entschied der Bundesgerichtshof (Beschluss vom 16. Oktober 2013 – XII ZB 277/12) Der BGH-Entscheidung lag folgender Fall zu Grunde: … Weiterlesen