Hartz-IV: Behörde muss nicht nur notwendigen Umzug zahlen, sondern muss dabei auch noch berücksichtigen, dass im Einzelfall die Mietobergrenze nicht zur Anwendung kommt.
Die Kanzlei Recht am Ring aus Hamburg Harburg informiert über eine Entscheidung des Sozialgerichtes Bremen zum Thema Hartz IV. Der Fall: Ein Hartz-IV-Empfänger zog in die Nähe seiner minderjährigen Tochter. Bei der zuständigen Behörde beantragte er ein Darlehen für die Mietkaution. Die Bremer Arbeitsgemeinschaft für Integration und Soziales vertrat aber die Auffassung, sie müsse dies … Weiterlesen