Keine Aufrechnung gegen übergegangene Unterhaltsforderungen
Die Kanzlei Recht am Ring informiert über eine Entscheidung des BGH aus dem Familienrecht: Übergangene Unterhaltsforderungen Oft dauert es geraume Zeit, bis ein Unterhaltsgläubiger oder eine – gläubigerin einen Unterhaltsanspruch gegen den Unterhaltsschuldner durchsetzen kann. In der Zwischenzeit werden häufig Leistungen des Staates wie z.B. Unterhaltsvorschuss für Kinder, oder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts etc. … Weiterlesen