Die Kanzlei Recht am Ring empfiehlt: “Wechselmodell – werden die Väter beim Unterhalt benachteiligt?”
Sendetermin: 21.7.2015
20.30 – 20.50 Uhr – Astrid Springer
Immer mehr Väter möchten auch nach einer Trennung und Scheidung weiterhin viel Zeit mit ihren Kindern verbringen. Doch nur dann, wenn sich Vater und Mutter die Betreuungszeit genau 50 ./. 50 Prozent teilen, muss der Vater dem Kind keinen Unterhalt zahlen. Betreut er 45 Prozent und die Mutter 55 Prozent, mindert das seine Unterhaltsverpflichtung nicht.
Vom “Aufstand der Entrechteten” sprechen die Medien inzwischen; denn die Väter fühlen sich durch diese Regelung diskriminiert.
Die Sendung untersucht, was dran ist an dem Vorwurf.