Seit dem Jahr 2008 kann eine geschiedene Ehefrau für die Betreuung von gemeinsamen Kindern grundsätzlich nur noch bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes Betreuungsunterhalt verlangen. Wie es zu dieser Gesetzesänderung gekommen ist und welche Auswirkungen diese Gesetzesänderung im Falle der Scheidung einer Ehe von Paaren mit minderjährigen Kindern hat, erläutert Rechtsanwältin Gisela Friedrichs von der Kanzlei Recht am Ring in Harburg in dieser Veranstaltung der Elternschule Harburg.
Hier geht es zum ausführlichen Programm der Elternschule Harburg für das erste Halbjahr 2012.